Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB der ITworx Solutions AT GmbH – Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ITworx Solutions AT GmbH, Jodok-Stülz-Weg 17, 6850 Dornbirn, Österreich (nachfolgend „ITworx"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ITworx hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote von ITworx sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von ITworx oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung von ITworx nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung (Angebot, Vertrag, Service Level Agreement). ITworx erbringt IT-Dienstleistungen nach dem Stand der Technik. Leistungsänderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. ITworx ist berechtigt, Teilleistungen an geeignete Subunternehmer zu vergeben; die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei ITworx.
Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht im Standardumfang enthalten:
- Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten (Mo–Do 08:00–17:00, Fr 08:00–12:00)
- Vor-Ort-Einsätze, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden
- Lizenzen und Hardware (werden separat fakturiert)
- Leistungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursachte Störungen erforderlich machen
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stundensätze, Pauschalen und sonstige Vergütungen werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt. Reisezeiten werden ab dem Firmenstandort Dornbirn zum vereinbarten Stundensatz berechnet; Reisespesen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a. sowie eine Mahnpauschale von € 40,– je Mahnung berechnet. ITworx behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zu unterbrechen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat ITworx rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat dafür zu sorgen, dass autorisierte Ansprechpartner erreichbar sind. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von ITworx; vereinbarte Termine gelten in diesem Fall als entsprechend verschoben.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
ITworx erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt. Für Mängel, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. durch unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter), entfällt die Gewährleistungspflicht.
Die Haftung von ITworx für leichte Fahrlässigkeit ist – sofern gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und auf die Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettohonorars beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden und Schäden Dritter ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn jeglicher Arbeiten durch ITworx eine vollständige und aktuelle Datensicherung vorzunehmen. Für Datenverluste, die trotz bestehender Datensicherung entstehen, haftet ITworx nur bei grobem Verschulden.
§ 7 Datenschutz
Zur Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung unter Datenschutz. Soweit ITworx im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, handelt ITworx als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO; es ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. ITworx ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von ITworx erstellten Werke (Software, Skripte, Dokumentationen, Konzepte) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weiterlizenzierung oder Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ITworx.
§ 10 SaaS- und Cloud-Dienste
Für Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Dienste von ITworx (z. B. ITWX To-Dos, ITWX Signage) gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
- ITworx stellt die vereinbarte Anwendung über das Internet bereit und sorgt für Betrieb, Wartung und Sicherheitsupdates.
- Die Verfügbarkeit beträgt mindestens 99,0 % im Jahresmittel, geplante Wartungsfenster ausgenommen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
- Der Auftraggeber erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
- ITworx erstellt regelmäßige Datensicherungen. Die Wiederherstellung im Fehlerfall ist im Service enthalten. Eine gesonderte Datensicherung durch den Auftraggeber wird dennoch empfohlen.
- Bei Vertragsende stellt ITworx die Daten des Auftraggebers in einem gängigen Format zum Export bereit. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Tagen werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
- ITworx kann die Leistung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend sperren.
§ 11 Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt sind, abzuwerben oder deren Abwerbung zu fördern. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu leisten.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Managed-Service-Verträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Zahlungsverzug (über 30 Tage), wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten oder Insolvenz einer Partei.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Dornbirn, Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: April 2026 – Änderungen vorbehalten.